VERWALTUNGS­RECHT
UND GEMEINDE­VERTRETUNG

Im Bereich Ver­wal­tungs­recht ver­tre­ten wir vor allem Gemein­den in recht­li­chen Ange­le­gen­hei­ten aller Art. Unse­re Kanz­lei ver­fügt über umfang­rei­che Erfah­rung im Bereich des Ver­wal­tungs­rechts und bie­tet spe­zia­li­sier­te Dienst­leis­tun­gen für Gemein­den in Ange­le­gen­hei­ten aller Art. Wir arbei­ten eng mit Gemein­den zusam­men, um sicher­zu­stel­len, dass sie in der Lage sind, die Bedürf­nis­se ihrer Bür­ger und Unter­neh­men zu erfül­len und gleich­zei­tig gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen gerecht zu wer­den.

Unse­re Dienst­leis­tun­gen im Ver­wal­tungs­recht und der Gemein­de­ver­tre­tung umfas­sen:

Wei­te­re
Rechts­fel­der

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