FAMILIEN-
UND ERBRECHT

Im Bereich des Fami­li­en- und Erb­rechts bera­ten wir unter ande­rem in Bezug auf Unter­halts­an­sprü­che, Sor­ge­recht und Erb­schafts­an­ge­le­gen­hei­ten. Die­se Rechts­ge­bie­te betref­fen wich­ti­ge Lebens­aspek­te und erfor­dern sen­si­ble und sach­kun­di­ge recht­li­che Bera­tung. Unser Ziel ist es, unse­ren Man­dan­ten in Fami­li­en- und Erb­schafts­an­ge­le­gen­hei­ten klar ver­ständ­li­che und effek­ti­ve recht­li­che Lösun­gen zu bie­ten.

Unse­re Dienst­leis­tun­gen im Fami­li­en- und Erbrecht umfas­sen:

SCHEIDUNGSVERFAHREN

Wir beglei­ten unse­re Man­dan­ten durch den Schei­dungs­pro­zess und unter­stüt­zen bei der Ver­mö­gens­auf­tei­lung, Unter­halts- und Sor­ge­rechts­fra­gen.

ERBANGELEGENHEITEN

Wir bera­ten unse­re Man­dan­ten und erstel­len Tes­ta­men­te, um sicher­zu­stel­len, dass der letz­te Wil­le unse­rer Man­dan­ten respek­tiert wird.

OBSORGE UND
KINDESANGELEGENHEITEN

Wir set­zen uns für die Inter­es­sen von Kin­dern ein und unter­stüt­zen bei Obsor­ge- und Kon­takt­rechts­fra­gen.

ERBSTREITIGKEITEN

Im Fall von Erb­strei­tig­kei­ten ver­tre­ten wir unse­re Man­dan­ten vor Gericht und in außer­ge­richt­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen.

Wei­te­re
Rechts­fel­der

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