FAMILIEN-
UND ERBRECHT

Im Bereich des Fami­li­en- und Erb­rechts bera­ten wir unter ande­rem in Bezug auf Unter­halts­an­sprü­che, Sor­ge­recht und Erb­schafts­an­ge­le­gen­hei­ten. Die­se Rechts­ge­bie­te betref­fen wich­ti­ge Lebens­aspek­te und erfor­dern sen­si­ble und sach­kun­di­ge recht­li­che Bera­tung. Unser Ziel ist es, unse­ren Man­dan­ten in Fami­li­en- und Erb­schafts­an­ge­le­gen­hei­ten klar ver­ständ­li­che und effek­ti­ve recht­li­che Lösun­gen zu bie­ten.

Unse­re Dienst­leis­tun­gen im Fami­li­en- und Erbrecht umfas­sen:

Wei­te­re
Rechts­fel­der

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