GESELLSCHAFTS-
UND UNTERNEHMENSRECHT

Unser Tätig­keits­feld im Gesell­schafts- und Unter­neh­mens­recht kon­zen­triert sich auf die recht­li­chen Bedürf­nis­se von Unter­neh­men. Wir bie­ten prag­ma­ti­sche und fokus­sier­te recht­li­che Bera­tung, um sicher­zu­stel­len, dass Ihr Unter­neh­men recht­lich geschützt ist und effi­zi­ent ope­rie­ren kann. Unse­re Dienst­leis­tun­gen im Gesell­schafts- und Unter­neh­mens­recht umfas­sen:

UNTERNEHMENSGRÜNDUNG

Wir unter­stüt­zen bei der Aus­wahl der geeig­ne­ten Rechts­form für Ihr Unter­neh­men und küm­mern uns um sämt­li­che recht­li­chen For­ma­li­tä­ten bei der Grün­dung.

VERTRAGSWESEN

 Wir ent­wer­fen, über­prü­fen und ver­han­deln Ver­trä­ge und Ver­ein­ba­run­gen, um sicher­zu­stel­len, dass Ihre geschäft­li­chen Inter­es­sen geschützt sind. Dies umfasst Ver­trä­ge mit Kun­den, Lie­fe­ran­ten, Part­nern und Mit­ar­bei­tern.

UMWANDLUNGEN, VERSCHMELZUNGEN,
SPALTUNGEN UND ÜBERNAHMEN

Unse­re Anwäl­te beglei­ten Sie bei Fusio­nen und Über­nah­men, ein­schließ­lich Due-Dili­gence-Prü­fun­gen, Ver­hand­lun­gen und Ver­trags­ge­stal­tun­gen.

COMPLIANCE

Wir unter­stüt­zen Unter­neh­men bei der Ein­hal­tung aller rele­van­ten gesetz­li­chen Vor­schrif­ten und stel­len sicher, dass die Unter­neh­mens­füh­rung den höchs­ten Stan­dards ent­spricht.

Wei­te­re
Rechts­fel­der