Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Dr. Heinz Häupl gerichtlich beeideter Sachverständiger für Immobilienbewertung. Diese Qualifikation ermöglicht es ihm, Immobilien fachkundig zu bewerten und die rechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit Immobilientransaktionen und ‑streitigkeiten zu verstehen. Im Rahmen des Sachverständigenbüros werden folgende Dienstleistungen angeboten:
Immobilien (Bewertung, Verwaltung, Nutzung) – Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, gemischt genutzte Liegenschaften (Baugründe, Wohnungseigentumsobjekte) sowohl in gerichtlichen Verfahren als auch außergerichtlich, als neutrale Verhandlungsgrundlage für eine Vermögensaufteilung im Falle einer Erbschaft, einer Scheidung oder einer Betriebsübernahme sowie zur Ermittlung der Steuer- und Gebührenbemessung bei Liegenschaftsübertragungen (ImmoESt, GrESt, etc.).
Immobilien (Bewertung, Verwaltung, Nutzung) – Nutzwertfeststellung, Parifizierung als Basis für die Begründung von Wohnungseigentum, sowohl für neu zu errichtende Bauträgerobjekte, als auch für bestehende Liegenschaften.
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