IMMOBILIEN­RECHT

Unse­re Kanz­lei unter­stützt Sie bei Immo­bi­li­en­trans­ak­tio­nen, Miet­recht und allen recht­li­chen Aspek­ten im Zusam­men­hang mit Immo­bi­li­en. Unser Ziel ist es, unse­ren Man­dan­ten in allen Fra­gen rund um das The­ma Immo­bi­li­en klar ver­ständ­li­che und prak­ti­sche juris­ti­sche Unter­stüt­zung zu bie­ten. Unser Ansatz im Immo­bi­li­en­recht ist pra­xis­ori­en­tiert, ohne über­flüs­si­ge juris­ti­sche Fach­be­grif­fe, um klar ver­ständ­li­che und effi­zi­en­te Lösun­gen zu bie­ten.

Unse­re Dienst­leis­tun­gen im Immo­bi­li­en­recht umfas­sen:

KAUF UND VERKAUF
VON IMMOBILIEN

Wir unter­stüt­zen bei der Aus­wahl der geeig­ne­ten Rechts­form für Ihr Unter­neh­men und küm­mern uns um sämt­li­che recht­li­chen For­ma­li­tä­ten bei der Grün­dung.

MIET- UND
PACHTVERTRÄGE

Wir erstel­len und über­prü­fen Miet- und Pacht­ver­trä­ge, um sicher­zu­stel­len, dass die Inter­es­sen unse­rer Man­dan­ten geschützt sind.

GRUNDBUCH-
ANGELEGENHEITEN

Wir unter­stüt­zen bei Grund­buch­fra­gen, Eigen­tums­über­tra­gun­gen und Hypo­the­ken­an­ge­le­gen­hei­ten.

Wei­te­re
Rechts­fel­der