All­ge­mei­nes
Zivil­recht

Das Zivil­recht ist ein breit gefä­cher­tes Rechts­ge­biet, das eine Viel­zahl von recht­li­chen Ange­le­gen­hei­ten umfasst, in denen Pri­vat­per­so­nen und Unter­neh­men invol­viert sind. Unser Ziel ist es, unse­ren Man­dan­ten in die­sen viel­fäl­ti­gen Berei­chen pra­xis­na­he Lösun­gen anzu­bie­ten. Unse­re Dienst­leis­tun­gen im Bereich des all­ge­mei­nen Zivil­rechts umfas­sen Ver­trags­strei­tig­kei­ten, Scha­dens­er­satz­an­sprü­che, Haf­tungs­fra­gen und mehr. Wir ver­tre­ten Ihre Inter­es­sen in zivil­recht­li­chen Ange­le­gen­hei­ten sowohl außer­ge­richt­lich, als auch vor Gericht.

Wei­te­re
Rechts­fel­der